Was Sie wissen sollten....

27.10.2009: Kürzlich wurde eine Ministerialverordnung in Kraft gesetzt, die den Transport streunender Tiere außerhalb Griechenlands mit griechischen Fluggesellschaften fast unmöglich macht.

Diese Verordnung verhindert Tiertransporte und macht so die Adoptionschancen im Ausland schwierig.

 

Das Gesetz sieht vor, dass ein Tier ins EU-Ausland transportiert werden darf, sofern ein gültiger Ausweis vorliegt. Die Verordnung stellt zusätzliche Forderungen: „jeder griechische Bürger, der ins Ausland reist, muss eine Erklärung unterschreiben, dass er in Begleitung seiner Tiere zurückkommen wird". Auf jeden Fall darf jemand nur in Begleitung seiner eigenen Tiere verreisen – maximal zwei. Die Reise „darf nicht das Ziel haben, eine Änderung der Besitzverhältnisse der Tiere herbeizuführen, insbesondere keine Schenkung und keinen Verkauf".

Dieses Dokument (die eid. Erklärung) ist nicht erforderlich, sofern man mit ausländischen Fluggesellschaften fliegt. Die ausländischen Fluggesellschaften aber erheben viel zu hohe Gebühren für den Tiertransport – mit Ausnahme von AirBerlin. AirBerlin wiederum fliegt nicht zwischen Griechenland und Deutschland im Zeitraum 31.10.08 – 30.04.09.

Dieser neue Umstand wird den Transport von Hunden nach Deutschland zwecks Adoption erschweren. Sehr wahrscheinlich wird es nicht mehr möglich sein - wie bisher - die Tiere innerhalb eines Zeitraums von ca. 4 Wochen zu bringen.

 


Unser Verein arbeitet an einer Lösung zusammen mit dem Panhellenischen Tierschutz Verband.